Bundestagswahl am 23.02.2025

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 13.01.2025

Sie sind neu in die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) gezogen?

Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) wählen!

Wahlberechtigte, die neu in die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zuziehen (oder die ihre Poppenhausener Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 02.02.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zu wählen. (Weitere Informationen im Internet oder über Kontakt, siehe unten.)

Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Ihre Hauptwohnung in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) hat sich geändert?

Sie sind innerhalb der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) umgezogen, dann bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich. Am Wahlsonntag können Sie in Ihrem alten Wahllokal wählen oder bei Bedarf Briefwahlunterlagen beantragen.

Sie waren abgemeldet?

Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 07.02.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!

Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) wählen?

Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie

  • deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in ein Wählerverzeichnis der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) eingetragen sind.

Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 13.01.2025 mit Hauptwohnung im Melderegister der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) gespeichert sind! Eine rückwirkende Anmeldung oder Berichtigung im Melderegister reicht nicht aus. In dem Fall müssen Sie sich aktiv darum bemühen in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden!

Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf,
um sicherzustellen, dass Sie wählen können!

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können Sie an der unten stehenden Adresse beantragen.

Beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung gemäß § 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWO) nicht zulässig ist.

Bitte beachten Sie auch, dass die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 - aufgrund des vorgezogenen Wahltermins und mit den damit verbundenen verkürzten Fristen - erst Anfang Februar 2025 verschickt werden können!

Kontakt

Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)
Wahlen
Von-Steinrück-Platz 1
36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)

Telefon: 06658 9600-14
Telefax: 06658 9600-22
E-Mail: ordnungsamt@poppenhausen-wasserkuppe.de

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

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