Formulare

Folgende Formulare können Sie bequem im Self-Service nutzen:

Vorlagen im pdf-Format können direkt bearbeitet werden.

Vorlagen in Word müssen, um diese bearbeiten zu können, mit dem Reiter "Bearbeitung aktivieren" in der gelb hinterlegten Leiste, die am oberen Rand von Word angezeigt wird, freigeschaltet werden.

Info:  Die Anmeldung beim zuständigen Meldeamt hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung zu erfolgen (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)). Die persönliche Vorsprache ist erforderlich! Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen,
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG,
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), die auf Sie zugelassene Fahrzeuge (Auto, Motorrad etc.) mit Fuldaer Kennzeichen bzw. wenn der Fahrzeugschein durch den Landkreis Fulda ausgestellt wurde (Gebühr: 10,80 € pro Fahrzeugschein) und
  • weicht die alleinige Wohnung/Hauptwohnung des Kindes von der eines Sorgeberechtigten ab, ist das Einverständnis einzuholen, es sei denn Sie haben das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen
Info:  Bei mehreren Geschäftsführern ist zusätzlich das "Beiblatt gesetzliche Vertreter" auszufüllen. Die persönliche Vorsprache ist zwecks An-, Um-, und Abmeldung erforderlich, sollte es zu Unklarheiten bei der Gewerbeanzeige kommen. Die Gebühr beläuft sich auf 36,00 € (28,00 € für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige zuzüglich 8,00 € für die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung), die in bar bezahlt werden muss.

Bei der Gewerbeanmeldung eines Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank sind folgenden Unterlagen spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes bei uns einzureichen (§ 3 Abs. 1 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
  1. Nachweis über beantragtes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei zuständiger Meldebehörde)
  2. Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei zuständiger Meldebehörde)
  3. Auszug aus dem Insolvenzgericht (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht)
  4. Auszug aus dem Verzeichnis des Vollstreckungsgericht (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht oder online beim Vollstreckungsportal der Länder)
  5. Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
Info:  Die Anzeige für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz ist spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes schriftlich anzuzeigen. Werden bei der Veranstaltung externe Dienstleister (Punkt 4). wie Caterer oder Security etc., engagiert, muss der Anhang zur Anzeige einer vorübergehenden Gaststättengewerbes mit ausgefüllt und abgegeben werden. Die Gebühr für die Anzeige für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe beträgt 28,00 €.