digitales Rathaus Poppenhausen

Straßenverkehrsamt

Hier können Sie Ihre Anliegen bequem, einfach und rund um die Uhr online erledigen. Richten Sie sich mit Ihrem Anliegen über die folgenden Online-Services an die Verwaltung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe).

Halten Sie bitte Ihren neuen Personalausweis (Seriennummer: L5ZR... bzw. "Scheckkartenformat") bereit, da gegebenenfalls eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises nötig ist. Haben Sie noch keinen PIN für die eID-Funktion gesetzt, wenden Sie sich an das Bürgerbüro im Rathaus, das Neusetzen eines PINs kostet 6,00 €.

KONTAKTDATEN
Telefon: 06658 9600-12
E-Mail: bauamt@poppenhausen-wasserkuppe.de

BEFAHRGENEHMIGUNG

Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder eine Ablaufende zu verlängern. (Befahrgenehmigung, Gehwegüberfahren, Genehmigung zur Befahren von Waldwegen)

FAHRAUSNAHMEN

Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder eine Ablaufende zu verlängern. (Ausnahmegenehmigung: vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit, Gurtanlege- und Helmtragepflicht, für kleinwüchsige Menschen, von Sonntagsfahrverbot)

PARKAUSWEIS FÜR SCHWERBEHINDERTE

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte oder Ärzte. Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen in Form eines personengebundenen EU-Parkausweises gewährt werden. Dieser Parkausweis bietet diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen. Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Nähe des Wohnorts und Arbeitsplatzes auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.