digitales Rathaus Poppenhausen
Finanzabteilung
Hier können Sie Ihre Anliegen bequem, einfach und rund um die Uhr online erledigen. Richten Sie sich mit Ihrem Anliegen über die folgenden Online-Services an die Verwaltung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe).
Halten Sie bitte Ihren neuen Personalausweis (Seriennummer: L5ZR... bzw. "Scheckkartenformat") bereit, da gegebenenfalls eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises nötig ist. Haben Sie noch keinen PIN für die eID-Funktion gesetzt, wenden Sie sich an das Bürgerbüro im Rathaus, das Neusetzen eines PINs kostet 6,00 €.
KONTAKTDATEN
Telefon: 06658 9600-16 oder -17
E-Mail: finanzen@poppenhausen-wasserkuppe.de
ZWEITWOHNUNGSSTEUER
Hier besteht die Möglichkeit, die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben.
ANTRAG AUF STUNDUNG
Dieser Prozess ermöglicht einen Antrag zur Stundung kommunaler Abgaben und Steuern zu stellen. Er soll durch Corona in Not geratene Gewerbetreibende schnell und unbürokratisch vor weiterer finanzieller Belastung schützen.
GRUNDSTEUER (Übergang des Grundstücks)
Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an die Gemeinden entrichtet werden muss. Die Grundsteuer wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Es errechnet den Einheitswert auf Basis des Bewertungsgesetzes, den Grundsteuermessbetrag und darauf aufbauend die zu zahlende Steuer, welche jährlich berechnet wird. |
MELDUNG DES WASSERZÄHLERSTANDES
Der Prozess dient der Onlineerfassung von Zählerständen (i. d. R. nur bei Eigentümerwechsel oder am Jahresende).
ANMELDUNG/ÄNDERUNG EINES HAUSWASSERANSCHLUSSES
Dieser Prozess dient zur Anmeldung oder Änderung eines Hausanschlusses für Trinkwasser.
UMMELDUNG EINES HAUSWASSERANSCHLUSSES
Dieser Prozess dient der Ummeldung des Hauswasseranschlusses.
ABMELDUNG EINES HAUSWASSERANSCHLUSSES
Dieser Prozess dient zur Abmeldung eines Hausanschlusses für Trinkwasser.
ANTRAG AUF EINBAU EINES ZWISCHENWASSER- ZÄHLERS
Über diesen Online-Service kann der Einbau eines Zwischenzählers gemeldet werden.
NIEDERSCHLAGSWASSER
Mit diesem Online-Service kann die Übermittlung von Daten zur Ermittlung des Niederschlagswasserentgelts durchgeführt werden.
EINLEITEN VON NIEDERSCHLAGSWASSER IN EIN ÖFFENTLICHES GEWÄSSER
Dieser Online-Service ermöglicht die Mitteilung des Anliegens, unbelastete Abwässer (Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder durch Versickerung in das Grundwasser einzuleiten. Auf die Hinweise ist zu achten. |
SPENDENPORTAL
Dieser Online-Service ermöglicht es, sowohl eine Spende zu tätigen, als auch Spendenbedarf anzumelden.
ZUWENDUNG DER KOMMUNEN IM KULTURELLEN BEREICH
Antragstellung zur Unterstützung für Kulturtreibende mit "institutionellen" Kulturförderung, Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmitteln als freiwillige Leistung, auf die kein Anspruch besteht. |