Verkehrsrechtliche Anordnungen

DOWNLOAD
Verkehrsrechtliche Anordnungen

Versetzen der Ortstafel Georgstraße aus Richtung Hugofluß – L 3307

Auf Antrag der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) fand am 31. Mai 2023 im Ortseingang Poppenhausen, Georgstraße in Höhe des Wohn-Praxisgebäudes „Steinwiesen I“ ein Ortstermin statt. Daran nahmen Vertreter von Hessen Mobil, der Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Fulda, dem Regionalen Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Osthessen und der Gemeinde teil.

Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Anlegung einer Gehweganlage zwischen dem Brückenbauwerkt „Haardt“ und der zentralen Zufahrt zu den Wohn-Geschäftshäusern „Steinwiesen I+II“ ordnete der Fachdienst Straßenverkehr beim Landkreis Fulda unter Bezugnahme auf den o.g. Ortstermin gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 StVO die Versetzung des VZ 310 (Ortstafel) in Richtung Ebersburg an der L3307 im Bereich des Bauvorhabens „Steinwiesen“ verkehrsbehördlich an. Die Aufstellung erfolgt in einer Entfernung von 20 Metern vor dem Beginn Leitplanke.

Die Maßnahme wurde inzwischen umgesetzt.

Damit gilt ab dem jetzigen Standort der Ortstafel die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

 

Aufstellen einer Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Baustelle an der K 41

Auf Antrag der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) fand am 31. Mai 2023 im Ortseingang Poppenhausen, Kreisstraße 41 (Marienstraße), Höhe Zufahrt Baugebiet Maulkuppenstraße 1.+2.BA bzw. entlang Baugebiet „Lepse Wiese“ ein Ortstermin statt. Daran nahmen Vertreter von Hessen Mobil, der Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Fulda, dem Regionalen Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Osthessen und der Gemeinde teil.

Da die Ortstafel Poppenhausen aus Richtung Rodholz bis Fertigstellung des Gehwegs entlang des Neubaugebietes „Lepse Wiese“ noch vor der Einmündung zum Sebastian-Kneipp-Weg aufgestellt ist, ist in Höhe der Zufahrt zum Neubaugebiet „Maulkuppenstraße“ bzw. entlang des Neubaugebiets „Lepse Wiese“ derzeit noch eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h erlaubt.

Unter Berücksichtigung, dass bis zur Anlegung des Gehwegs entlang des Neubaugebietes „Lepse Wiese“ die Fahrbahn der K 41 durch Bauarbeiten für den Häuserbau tangiert ist, wird durch die Verkehrsbehörde der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) im Benehmen mit Hessen Mobil auf die Zeitdauer der Bebauung direkt entlang der K 41 (Neubaugebiet „Lepse Wiese“) eine Gefahren-Beschilderung angeordnet.

Im betreffenden Streckenabschnitt wird beidseitig VKZ 123 (Gefahrenstelle Baustelle) mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 70 Km/h aufgestellt, die nach der Bebauung in Fahrtrichtung Rodholz mit VZ 278-70 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) wieder aufgehoben wird.

Die Beschilderung wird nach Lieferung in den nächsten Tagen aufgestellt.

Zurück