Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen

Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) tritt ab dem 01.01.2019 in Kraft und löst somit die Satzung
der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) über die Erhebung des Kurbeitrages ab. Die Steuer beträgt gemäß der Bemessungsgrundlage  1,00 € je Tag bzw. je Übernachtung. Um die ganze Satzung runterladen und lesen zu können, klicken Sie bitte hier, oder unter Bürgerservice und Satzungen (Link)

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