Radwegekonzept Landkreis Fulda
Diskussion über einzelne Streckenverbindungen
DOWNLOAD
Stellungsnahme: "Radwegekonzept Landkreis Fulda"
Über die Umsetzung des Radwegekonzeptes des Landkreises Fulda wird in Teilen der Bevölkerung mächtig diskutiert.
Daher nachfolgend einige Infos von Bürgermeister Manfred Helfrich:
Im Landkreis Fulda wird derzeit das Radwegekonzept nach und nach umgesetzt, das bereits vor der Corona-Pandemie von einem Fachbüro im Auftrag des Landkreises Fulda erstellt wurde.
In unserer Gemeinde wurden inzwischen zwei Verbindungen fertiggestellt:
- Poppenhausen, Ebersberger Straße – Hettenpaulshof
- Remerz – Vorderreppig-Verbindungsspange Ri. Dietershausen
Weitere 5 Teilstrecken sind derzeit in der Prüfung:
- Querungsstelle B 458, Kreuzung Steinwand, mit späterer Weiterführung Richtung Ziegelhof
- Steinwand-Ziegelhof Richtung Mooshecke, Mooshecke-Öttersbach über Hausfürst bis Leimbachshof
- Poppenhausen, Roter Weg Richtung Gackenhof-Neufeld
- Teilstrecke Ebersberg/Kuppe bis K 41 Neuwart Teilstrecke Wachtküppel-Güntersberg
- Poppenhausen/Wachtküppelstraße „Dixe-Birke-Weg“ Richtung Güntersberg (als straßenbegleitende Wegeverbindung mit Aussicht 100 % Förderung)
Alle Streckenabschnitte wurde sowohl vom Fachdienst Regionalentwicklung beim Landkreis Fulda, die sich mit dem Radwegekonzept befassen, von Hessen Mobil und vom Fachdienst Naturschutz beim Landkreis Fulda geprüft und für förderwürdig eingestuft. Auch der Naturschutz hatte keine Bedenken geäußert.
Bei den Strecken handelt es sich sowohl um schadhafte alte Asphaltstrecken, als auch um sog. Feldwege, die mit Kalk-Kies aufgebaut sind.
Dabei muss man wissen, dass Kalkkieswege mindestens ebenso eine Oberflächen-Versiegelung haben wie Asphaltwege. Durch die Asphaltierung wird demnach keine zusätzliche Versiegelung erzeugt. Dies ist ganz einfach durch Pfützen-Bildung auf Kalkkieswegen zu erkennen.
Im Gemeindehaushalt 2024 sind die überschläglichen Baukosten für alle vorgenannten Streckenabschnitte mit 1.050.000,-€ berücksichtigt. Darauf wurde auf Antrag der FW ein Sperrvermerk gelegt.
Bevor die Mittel in Anspruch genommen werden, wird über die jeweilige Maßnahme abschließend beraten und erst dann Beschluss gefasst.
Um über die Umsetzung der betreffenden Radwegebaumaßnahmen entscheiden zu können, wird von verschiedenen Stellen eine Meinung eingeholt:
Vom jeweiligen Ortsbeirat, dem Ortslandwirt und vom Rhönklub.
Der Naturschutz wurde im Vorfeld bereits beteiligt. Unter Berücksichtigung dieser Träger der öffentlichen Belange findet dann ein Interessenabwägungsprozess statt, der zu einer Entscheidung über die weitere Verfolgung der Radwegebaumaßnahme führt. Dieses Entscheidungsverfahren soll im Monat April/Mai 2024 durchgeführt werden. Erst wenn die Interessenabwägung positiv ausfällt, wird ein Förderantrag für die betreffende Radwegstrecke gestellt.
Ist der Ausbau einer der genannten Wegstrecke nicht gewollt, dann wird nicht ausgebaut, wird diese Fördermöglichkeit nicht in Anspruch genommen.
Die ausgebauten Radwegeverbindungen lassen eine Mehrfachnutzung zu: Für Radfahrer, Fußgänger/Wanderer, Landwirte und Anlieger.
In mehreren anderen Ortsteilen gibt es diesbezüglich hinreichend Erfahrung. Beispielsweise im Ortsteil Steinwand, wo es ein gut ausgebautes asphaltiertes Wegenetz gibt. Hier werden keine nennenswerten Nutzungskonflikte erkannt. Radfahrer, Pkw, landwirtschaftliche Gespanne, Lieferverkehr und Wanderer kommen dort ganz gut miteinander zurecht. Hier gilt sozusagen § 1 der StVO, in dem die gegenseitige Rücksichtnahme geregelt ist.
Nicht unberücksichtigt bleibt die Höhe der Förderung. Diese kann für die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) mit 82,5 % angenommen werden.
Beim der vorgeschlagenen Radwegeverbindung Poppenhausen – Güntersberg ist sogar eine 100 %-ige Kostenübernahme in Aussicht gestellt, da diese Strecke als „straßenbegleitender Radweg“ eingestuft werden kann. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn wie hier, parallel zur Kreisstraße 41 (Poppenhausen-Schwarzerden) ein Radweg verläuft und die Radfahrer auf dem dafür ausgewiesenen und ausgebauten Radweg fahren können, ohne die Kreisstraße nutzen zu müssen. – Eine sehr interessante Förderung!
Soweit meine Stellungnahme.
Manfred Helfrich, Bürgermeister, der 25.03.2024