Kinderbetreuung und Kinderbildung in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)

Hier  (auf "Hier" klicken) finden Sie die Information über die Neustrukturierung des Anmeldeverfahrens als pdf-Datei zum Downloaden, Speichern und Ausdrucken.

Im vergangenen Jahr nahm die Diskussion über die zusätzlichen Kindergartenplätze einen breiten Raum ein, die demnächst durch den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Den Erhebungen zufolge fehlt im Spät-Sommer für mehr als 20 Kinder eine Betreuungsmöglichkeit.
Die Gemeinde baut auf dem Gelände des jetzigen Spielplatzes „Am Sandfeld“ eine neue zweigruppige Kindertagesstätte und betreibt diese in eigener Regie.
Die politische Gemeinde Poppenhausen ist rechtlich und tatsächlich zuständig für die Kinderbetreuung.
Die Gemeinde ist Träger der Kinderkrippe „Das Entdeckernest“ (24 Plätze) und des Kinderhorts im Von-Steinrück-Haus (25 Plätze). Zudem übernimmt sie 75 % von dem in der katholischen Kindertagesstätte (70 Plätze) erwirtschafteten Defizit. Im Herbst 2019 kommt die neue Kindertagesstätte (45 Plätze) hinzu.
Die politische Gemeinde muss darüber hinaus die Ausgleichzahlungen für die Betreuung von Kindern zahlen, die von anderen Kommunen oder Trägern außerhalb der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) aufgenommen werden.
Durch die Realisierung des Neubaus will sich die Gemeinde der gesetzlichen Verpflichtung stellen, um möglichst allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können.
Nun soll alles sehr zügig gehen. Der Bauantrag ist gestellt, die Ausschreibungen laufen und unmittelbar nach dem Winter soll mit dem Bau begonnen werden.
Es ist ein ambitioniertes Ziel, wenn die neue Einrichtung im Herbst in Betrieb gehen soll. Daher ist es noch ungewiss, ob dies wegen der angespannten Auftragslage im Bauhandwerk zu schaffen ist.
Für diesen Fall der Verzögerung wird vorgesorgt, indem die Räume vom Kinderhort Poppenhausen im Von-Steinrück-Haus für eine Übergangszeit von nach den Sommerferien 2019 bis zur Inbetriebnahme der neuen zweigruppigen Kindertagesstätte vormittags bis 12.30 Uhr für die Betreuung der Ü-3-Kinder zur Verfügung gestellt wird. Im Anbau des Kinderhorts soll übergangsweise eine Gruppe eingerichtet werden. Die Kinder erhalten dort auf Wunsch ein Mittagessen.
Die Eltern von Ü-3-Kindern haben ab dem Kindergartenjahr 2019/2020, das am 12. August 2019 beginnt, die Wahlmöglichkeit zwischen der katholischen Kindertagesstätte St. Elisabeth und der neuen Kindertagesstätte „Am Sandfeld“.
Im Altersbereich der Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre) soll es eine Zusammenarbeit mit der katholischen Kindertagesstätte geben. Die neue Kindertagesstätte der Gemeinde soll nicht in Konkurrenz zur katholischen
Kindertagesstätte stehen, sondern ist ein zusätzliches Angebot, das aufgrund der erfreulich hohen Kinderzahl benötigt wird.
Daher wird die Gebührenstaffel der kirchlichen Einrichtung übernommen, d.h. es gelten in beiden Einrichtungen die gleichen Konditionen.
Neu ist die Wahlmöglichkeit der Eltern von Ü-3-Kindern zwischen den beiden Einrichtungen. Deshalb besteht die Möglichkeit, im Anmeldebogen einen Erst- und einen Zweit-Wunsch anzugeben. Sofern eine der beiden Einrichtung gefüllt ist, werden diejenigen Kinder, die dort nicht aufgenommenen werden können in der „Zweit-Wunsch-Kindertagestätte“ betreut.
In der neuen Kindertagesstätte „Am Sandfeld“ wird es neben einer Gruppe für die 3-6-Jährigen (25 Plätze) auch eine sog. „altersübergreifende Gruppe“ für die 2-6-jährigen Kinder (20 Plätze) geben. Hier besteht die Möglichkeit, dass einige zweijährige Kinder aufgenommen werden können, die bis zum Schulbeginn in dieser Einrichtung bleiben können. Dies dient zudem der Entlastung der Kinderkrippe „Das Entdeckernest“, die eine zunehmende Nachfrage erfährt. Dort wird es künftig möglich sein, dass Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, auch unterjährig in eine der beiden Kindertagesstätten für 3-6-Jährige wechseln können.
Das Anmeldeverfahren wird künftig neu geregelt:
Alle Betreuungswünsche und Betreuungsvereinbarungen werden im Rathaus erfasst, geprüft und dann den einzelnen Einrichtungen zugeordnet. Dies ist erforderlich, damit die politische Gemeinde als gesetzlich Verantwortlicher einen Überblick hat und entsprechend den Bedürfnissen reagieren kann.
Schließlich sorgt diese eindeutige Zuständigkeitsregelung bei den Eltern für Klarheit, wer rechtlich und tatsächlich zuständig ist.
Das Anmelde- und Vereinbarungsformular steht auf der Web-Seite der Gemeinde zum Ausfüllen und zum Download zur Verfügung.
Im Rathaus ist die Mitarbeiterin der Finanzabteilung, Frau Tina Balling, für die Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung zuständig und nimmt die Anmeldungen entgegen. +++(M.H.)
Kontakt: Tina Balling, Tel.: 06658 9600-17
E-Mail: t.balling@poppenhausen-wasserkuppe.de

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