Investor kann Projekt „Betreutes Wohnen Steinwiesen“ nicht umsetzen
Persönliche Gründe zwingen ihn zum Rückzug
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) genehmigte in ihrer Sitzung am 23. November 2017 einstimmig den Verkauf der Gewerbefläche Steinwiesen mit einer Größe von 5.000 qm, der Kaufvertrag war zuvor vor einem Notar beurkundet worden.
Ein Investor, der vor ca. 2 1/2 Jahren das Objekt Hessenmühle erworben hatte und in Fulda eine Station für ambulante Krankenpflege sowie ein Betreutes Wohnen betreibt, wollte sein Angebot nach Poppenhausen verlagern.
Auf dem Grundstück „Steinwiesen“ sollte ein Gebäude für Betreutes Wohnen mit 78 Zimmern und Therapieräumen realisiert werden. Die Fuldaer Zeitung berichtete ausführlich darüber.
Erste Gestaltungsentwürfe waren bereits den Fachbehörden vorgelegt worden.
Vor einigen Tagen ging im Rathaus ein Schreiben des Investors ein, in dem er angibt, dass der das geplante Vorhaben nicht umsetzen kann.
In der Erklärung, nachfolgend ein Auszug, heißt es:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Gemeindevorstand, sehr geehrte Damen und Herren,
mit tiefem Bedauern und reiflichen Überlegungen muss ich Ihnen mitteilen, von meinem Bauvorhaben „Betreutes Wohnen“ an den Steinwiesen in Poppenhausen Abstand nehmen zu müssen.
Anfang Februar habe ich größere gesundheitliche Probleme bekommen, die mich zwingen, diesen nicht vorhersehbaren Schritt zu gehen. Ärztlicherseits hat man mir dringend angeraten, kürzer zu treten., da es für mich sonst fatale Folgen haben wird.
Nach eigehenden Gesprächen mit meiner Familie sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass ich das Objekt in dieser Größenordnung nicht meinen Söhnen, 20 und 21 Jahre alt, zumuten kann….“
Die gemeindlichen Gremien müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und bedauern die Entwicklung. Die Umstände und die daraus resultierenden Konsequenzen gilt es zu akzeptieren.
Nun gilt es, den gültigen Kaufvertrag einvernehmlich rückabzuwickeln. Die Grundstücksfläche Steinwiesen steht danach für eine andere Verwendung, vorzugsweise für ein Betreutes Wohnen, eine Pflegeeinrichtung, eine Station für Seniorentagespflege, Kurzzeitpflege, Neubau von Praxisräumen und/oder Wohnungsbau allgemein – zur Verfügung.
Manfred Helfrich
Bürgermeister