Hinweise und Empfehlungen
zum Umgang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Seit dem März 2020 ist auch Deutschland von der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 betroffen. Im Frühjahr ist es gelungen, durch eine Vielzahl von z.T. auch tiefgreifenden Maßnahmen die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Die Infektionszahlen gingen deutlich zurück. Zahlreiche Beschränkungen konnten wieder aufgehoben werden.
Allerdings steigen seit dem August die Zahlen der Infizierten und Erkrankten wieder stetig und sehr besorgniserregend an. Die Ausbreitung der Infektion hat dabei in den vergangenen beiden Wochen eine sehr starke Dynamik entwickelt. Die Bundesländer haben darauf mit neuen Maßnahmen reagiert, die nun aber gezielt auf die Regionen ausgerichtet sind, in denen besonders hohe Infektionszahlen festgestellt werden. Die derzeitige Dynamik lässt allerdings befürchten, dass die hohen Zahlen immer mehr Regionen erfassen werden. Gegenmaßnahmen sind deshalb dringend erforderlich.
Auch im Landkreis Fulda ist diese Veränderung festzustellen. Am 27.10.2020 wurden vom Gesundheitsamt des Landkreises 66 Neuinfektionen gemeldet, so viele wie bislang noch nie. Die aktuelle Inzidenz, d.h. die Zahl der Infizierten je 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen, liegt im Landkreis Fulda derzeit bei 87,9 (RKI 22.10.2020). Das Land Hessen hat, abgestimmt mit den übrigen Bundesländern und der Bundesregierung, ein sog. Ampelsystem installiert, das aufbauend auf diesem Inzidenzwert verschiedene Maßnahmen auslöst. Die Stufen des Ampelsystems liegen bei ≤ 20 (grün), bis 35 (gelb), bis 50 (orange), bis 75 (rot) und > 75 (dunkelrot). Im Landkreis gilt derzeit demzufolge inzwischen die Stufe dunkelrot. Eine Kurzfassung der von den jeweiligen Stufen zugeordneten Maßnahmen finden Sie im Internet auf den Seiten des Landes Hessen (Kurzlink: https://bit.ly/3kfApkF).
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda, deren Anpassung und die damit verbundenen Anordnungen wurde veröffentlicht und ist auf der Web-Seite des Landkreises nachlesbar.
Sofern sich die Lage weiter verschärft, wird ein zweiter „shut-down“ für die Wirtschaft und das gesellschaftliche Leben nicht mehr ausgeschlossen.
Die veränderte Lage macht es erforderlich, auch in den Dienststellen der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) den Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Infektionsvermeidung eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Publikumsverkehr im Rathaus
Unser Rathaus ist derzeit für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings bitten wir die Bürgerinnen und Bürger darum, vor einem Besuch im Rathaus möglichst Termine zu vereinbaren.
Im Bereich des Bürgerbüros ist ab dem 02.11.2020 eine Terminvereinbarung obligatorisch.
Eine Sachbearbeitung im Bürgerbüro ohne Termin ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn gerade kein vergebener Termin vorliegt. Die Bürger werden auf diese Vorgehensweise höflich hingewiesen mit der Bitte, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit Terminvereinbarung wiederzukommen, wenn die Gefahr besteht, dass längere Wartezeiten für mehrere Personen im Foyer entstehen.
Allgemeine Verhaltensregeln
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich wieder verstärkt über die allgemein verfügbaren Informationsquellen, etwa die Internetseiten des Landes Hessen sowie des Robert-Koch-Institutes, auf dem Laufenden zu halten.
Von erheblicher Bedeutung ist die Einhaltung der vielfach kommunizierten Hygieneregeln:
Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen und lüften
Auftretende Krankheitssymptome
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere Husten und Fieber, die zu den häufigsten Symptomen von Covid-19 gehören, bitte ich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Konsultieren Sie ggf. Ihren Hausarzt und/oder das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt dazu (Stand 16.09.2020):
„Wenn nur leichte Symptome vorhanden sind, sollten die Betroffenen sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, Kontakte meiden und wenn, dann die AHA-Regeln einhalten (Abstand von mindestens 1,5 Metern halten - Hygieneregeln beachten - Alltagsmasken tragen). Sollten die Beschwerden zunehmen, sollte zunächst nochmals versucht werden, die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen. In Notfällen (z.B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.“
Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten
Aufgrund der sich derzeit weltweit verschärfenden Lage ist eine Vielzahl von Ländern durch das Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet (https://bit.ly/37rtfGj) erklärt worden.
Reisende, die aus einem der genannten Gebiete nach Deutschland zurückkehren, müssen gemäß Verordnung bestimmte Verhaltensregeln, u.a. eine häusliche Absonderung, einhalten (https://bit.ly/3jfOi0I). Die Regelungen gelten auch, wenn das Gebiet, in dem Sie sich aufhalten, während Ihres Aufenthalts dort zum Risikogebiet erklärt wird.
Sollten die vorgenannten Regelungen für Sie zutreffen, ist vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz der Arbeitgeber zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Besuche in inländischen Risikogebieten
Immer mehr Regionen auch in Deutschland weisen derzeit eine starke Inzidenz von Infektionen (s.o.) auf. Die vom Robert-Koch-Institut registrierten Inzidenzwerte können tagesaktuell auf der Internetseite https://corona.rki.de abgerufen werden.
Um ein mögliches Infektionsrisiko für Sie zu reduzieren, wird empfohlen, auf vermeidbare Aufenthalte in Regionen mit hohen Inzidenzwerten > 50 nach Möglichkeit zu verzichten.
Kontakt mit infizierten Personen
Sollten Sie davon erfahren, dass Sie in den zurückliegenden 14 Tagen in Kontakt mit Personen standen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde, suchen Sie Ihre Arbeitsstelle nicht auf bzw. verlassen Sie diese. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und erkundigen Sie sich beim Gesundheitsamt, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Tel.-Nr. 116 117.
Diese Vorgehensweise ist auch einzuhalten, wenn Sie eine entsprechende Warnung der offiziellen Corona-Warn-App des Bundes erhalten. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird ausdrücklich empfohlen.
Empfehlungen zum Lüften von Innenräumen
Durch verstärktes Lüften kann die Konzentration von möglicherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen reduziert werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und uns allen, dass uns die Gesundheit erhalten bleiben möge.
Für Ihr Verständnis, die Solidarität und die Unterstützung in dieser außergewöhnlichen Zeit bedanke ich mich herzlich.
Alles Gute!
Ihr | Manfred Helfrich Bürgermeister |
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Pressemitteilung über die Hinweise und Empfehlungen mit dem Umgang des Corona-Virus SARS-CoV-2