Haushaltsrede

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Haushaltsrede

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Alexandra Ballweg,
meine sehr geehrten Damen und Herren der Gemeindevertretung,
des Gemeindevorstandes und der Ortsbeiräte,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, meine Damen und Herren!

Heute stelle ich Ihnen den Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) für das Jahr 2025 vor und bringe diesen damit in die Gemeindevertretung ein.
Zunächst erlaube ich mir einige allgemeine Bemerkungen, die uns vermutlich alle beschäftigen:
Wir leben in einer Zeit multipler Krisen, wachsender Verunsicherung und enormer Herausforderungen. Es bedarf einer Renaissance der Realpolitik mit entschlossenem konsequenten Handeln, das den Menschen nutzt.
Am 23. Februar wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Vor uns liegen noch 4 Wochen des Wahlkampfs, in denen umfassende Reformvorschläge mehr oder weniger emotional diskutiert werden. Dabei geht es um Themen wie Maßnahmenvorschläge zur Belebung der Wirtschaft, es geht um die Einnahmen und Ausgaben des Staates, die Reformierung der Schuldenbremse, das Steuersystem und die verantwortungsvolle Umverteilung. Von besonderer Bedeutung ist die faire Belastung der steuerzahlenden Bürger, die nachhaltige Verwendung der Mittel, die Vermeidung der Verschwendung der Steuergelder und die drohende bzw. bereits eingetretene Überschuldung der öffentlichen Haushalte.
Aufgrund der insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen ist die Orientierungslosigkeit unter den Menschen so verbreitet, dass der Anteil der Nicht-Wähler laut einer neuen Forsa-Umfrage um ein Viertel auf 28 Prozent gestiegen ist. Es bleibt spannend, am Abend des 23. Februar wissen wir mehr…

Mit vielen Herausforderungen auf Bundesebene sind auch wir als kleine Gemeinde auf der unteren Ebene konfrontiert. Es bleiben vor Ort kaum noch finanzielle Kapazitäten, in die Infrastruktur zu investieren, zu sanieren und zu modernisieren. Die Sorgen der Kommunen sind groß.
Angesichts der steigenden finanziellen Belastungen hat der Präsident des Städte- und Gemeindebunds einen "grundlegenden Kurswechsel" von der Bundespolitik gefordert. Viele Kommunen sind jetzt und in Zukunft "nicht mehr in der Lage, ausgeglichene Haushalte darzustellen". Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr.
Die Ansprüche an den Staat, die Öffentliche Hand, bis runter an das Rathaus und den Bauhof möglichst Vieles bis ins Kleinste regeln zu müssen, sind enorm gewachsen.
Die klare Erwartung an die neue Bundesregierung ist, dass sie den Städten und Gemeinden ihre Handlungsmöglichkeiten zurückgibt und sie finanziell so stellt, dass die Aufgaben, die uns überantwortet sind, auch erfüllt werden können.
Schließlich übernehmen die Kommunen 75 % der Staatsaufgaben, erhalten derzeit leider nur 25 % Entschädigung für die Aufwendungen.
Die begründete Erwartung ist, dass alle Aufgaben, welche die Kommunen für Bund oder Land erbringen, auch von diesen Ebenen komplett finanziert werden.
Seit Januar gilt die neue Grundsteuer, auf deren Erhebung ich kurz eingehen will.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, mussten die Eigentümer der 36 Millionen Immobilien in Deutschland Angaben zu ihrem Grund und Boden machen. Doch bei Inkrafttreten der neuen Grundsteuer war längst nicht alles geklärt. In den Finanzämtern türmen sich Einsprüche. Es steht sogar die Frage im Raum, ob die neue Berechnungsgrundlage überhaupt verfassungskonform ist.
Inzwischen sind die neuen Grundsteuerbescheide bei fast allen Haushalten eingegangen. Zahlreiche Eigentümer mussten sich darauf einstellen, dass die Grundsteuer deutlich gestiegen ist, während einige Haushalte auch weniger zahlen müssen.
Wir in Poppenhausen wollten eine „aufkommensneutrale“

Grundsteuereinnahme generieren. Daher konnten die von der Hessischen Steuerverwaltung vorgeschlagenen Hebesätze nicht angewendet werden.
Außerdem wollten wir bei der Festlegung berücksichtigen, dass künftig die „Wohnteile der Landwirtschaftsbetriebe“ nicht mehr nach Grundsteuer A, sondern nach Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) veranschlagt werden.
Wenn das Land Hessen allerdings, wie bereits angekündigt, demnächst Nivellierungssätze festlegt, dann wird die Gemeinde Poppenhausen gezwungen sein, diese Hebesätze kurz- bis mittelfristig anzunehmen. Durch die Anpassung der Hebesätze, werden höhere Einnahmen bei der Grundsteuer generiert. Tut wir das nicht, wird die höhere Einnahme bei der Berechnung und Zuweisung aus dem KFA vorausgesetzt. Das ist m.E. nicht in Ordnung und führt zu einer Mehrbelastung der Grundeigentümer, die von der Gemeinde Poppenhausen derzeit nicht gewollt ist. Es kann m.E. angenommen werden, dass sich das Land durch diese Vorgehensweise bei seiner Zuweisung in den KFA entlasten will.
Welche Aussagen kann ich zu unserer finanziellen Situation machen? Entgegen der allgemeinen flächendeckenden Entwicklung lief es bei uns in der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) in den vergangenen Jahren recht gut. Unsere Steuerkraft entwickelte sich sehr positiv. Die Gewerbesteuereinnahme florierte Dank der Leistungskraft unserer breit aufgestellten gewerblichen Wirtschaft und erreichte sukzessive für unsere Verhältnisse ein sehr hohes Niveau. Dadurch konnten die Schuldenlast weiter reduziert, auf Kreditaufnahmen verzichtet und sogar stattliche Rücklagen aufgebaut werden. Wiederholt bescheinigte uns die Kommunalaufsicht die Ampelfarbe „grün“ und bestätigte uns eine Haushaltsstabilität.
Doch bei aller Freude und auch ein wenig Stolz hält sich unsere Euphorie in Grenzen. Denn die hohen konzentrierten Steuereinnahmen führen durch die anzuwendenden Berechnungsgrundlagen des Kommunalen Finanzausgleichs zu hohen Umlageverpflichtungen. In diesem Haushaltsjahr 2025 trifft uns dies besonders hart. Wir haben zusätzlich ca. 4,5 Mio. Euro für Gewerbesteuerumlage, Heimatumlage sowie für Aufschläge bei der Kreis- und Schulumlage abzuführen.

Das Ausmaß der in 2025 abzuführenden Kreis- und Schulumlage erreicht nach 2.1 Mio. Euro in 2024 die Summe von knapp 5 Mio. Euro.
Ein Szenario, das man in dieser Größenordnung für eine kleinere Gemeinde bei den Landesministerien noch nicht kannte.
Zum Glück haben wir unsere Bodenständigkeit und das vernünftige, disziplinierte Ausgabeverhalten bewahrt. Wir haben die hohen Einnahmen übergangsweise zinsbringend angelegt und werden die Umlageverpflichtungen erfüllen können. Die Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs scheint grausam und ungerecht.
Wenn wir im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden noch zufrieden sein können, so wird uns deutlich bewusst gemacht: Auch in Zukunft müssen wir mit Augenmaß sparsam wirtschaften und das Machbare dem Wünschenswerten vorziehen, wie wir dies aus der Vergangenheit gewohnt sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Mit dieser Haushaltsrede für das Jahr 2025 verbinde ich den Leitgedanken: „Wie gewonnen so zerronnen!“
Heute lege ich Ihnen den Entwurf des Haushaltes 2025 für die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) vor, der gemeinsam mit dem Kämmerer Stephan Unger verantwortungsvoll aufgestellt und in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 20. Januar 2025 festgestellt wurde.
Der Haushalt für das Jahr 2025 ist der 25. und gleichzeitig der letzte Haushalt, den ich einbringen darf. In all den Jahren ist es der Kommunalpolitik, der Gemeindeverwaltung im Rathaus und der Bürgerschaft in gemeinsamer Anstrengung gelungen, unsere Gemeinde sukzessive zu entwickeln und auf den heutigen Stand zu bringen.
Die Einbringung des Haushalts bedeutet in erster Linie eine Zusammenfassung der allgemeinen Finanzsituation unserer Gemeinde, die vorsichtige Einschätzung für die weitere Entwicklung und natürlich den aktuellen Blick auf die bedeutendsten Einnahmen und Ausgaben des neuen Jahres. Folgende Botschaften vorne weg:
Die Steuer- und Hebesätze sollen nicht erhöht werden, sie bleiben auf dem gleichen Niveau der Vorjahre. In diesem Zusammenhang gilt es klarzustellen, dass die aufkommensneutrale Neuberechnung der

Grundsteuern durch die Anwendung der von den Finanzbehörden geänderten Berechnungsformel erfolgt. Da die Gebühren für Wasser und Abwasser gemäß den Bestimmungen des Kommunalen Abgabengesetzes kostendeckend sein müssen, werden diese nach einer regelmäßigen Neukalkulation durch einen Kommunaldienstleister ggf. angepasst.
Meine Damen und Herren!
Die Attraktivität und die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde lässt sich aber nicht nur an den Investitionen für neue Projekte in die Infrastruktur festmachen. Ebenso bedeutend sind Investitionen in den Erhalt, d.h. in die Sicherung und Vitalisierung der vorhandenen Substanz.
Daneben spielen auch zahlreiche weiche Faktoren für die Attraktivität der Gemeinde und die gefühlte Lebensqualität der Menschen eine bedeutende Rolle.
Die Förderung der Tourismuswirtschaft, der zahlreichen Vereine, die Unterstützung von sozialen und kulturellen Projekten und die positive Darstellung nach innen und außen.
Auch diese Faktoren wurden im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt.

Zunächst zum Ergebnis-Haushalt:
Aus diesem werden der laufende Betrieb und die Unterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen und Anlagen finanziert.
Die Ansätze für die einzelnen Produkte orientieren sich einerseits an den Erfahrungen der Vorjahre und berücksichtigen andererseits die aktuellen sowie die uns bekannten Entwicklungen.
Der Entwurf des HH-Planes weist im Jahresergebnis Erträge in Höhe von 13.116.166,-€ aus. Dieser Wert ist 3 Mio. Euro, mithin ca. 30 % höher, als im Grundhaushalt 2024 eingeplant. Dem steht ein Gesamtaufwand in Höhe von 13.093.458,-€ gegenüber.
Im Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen ergibt sich unter Berücksichtigung der Zinserträge und Zinsaufwendungen im Ergebnishaushalt ein Überschuss von 23.000,-€. Das ist knapp - und doch fließen alle bekannten Kosten und Erträge realistisch in die Berechnung ein.
Die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes 2025 schien wegen der Erfüllung der hohen Umlageverpflichtungen zunächst nicht möglich.

Nach Abstimmung unseres Kämmerers mit den Hessischen Ministerien der Finanzen und des Innern sowie der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda wurden Ende 2024 Rückstellungen in Höhe von 4,56 Mio. Euro gebildet, die in 2025 zur Auflösung kommen und damit zum Haushaltsausgleich dienen. Ein schon fast einzigartiges Scenario, das nur möglich war, weil wir in den Vorjahren entsprechende Rücklagen gebildet hatten und die liquiden Mittel eine ausreichende Höhe haben.

Nun zum eigentlichen Zahlenwerk des Haushaltes für 2025:

Folgende Zahlen und Entwicklungen sind bei den Erträgen im Ergebnis-Haushalt nennenswert:

  • Der Anteil der Einkommenssteuer steigt abermals voraussichtlich
    um ca. 124.000,-€ auf nunmehr ca. 1.67 Mio. €, während der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um knapp 5.000,-€ auf 235.000,-€ wächst.
  • Die Einnahmen der Grundsteuern A+B verschieben sich etwas, bleiben aber in der Summe durch die aufkommensneutrale Anwendung der neuen Grundsteuerveranlagung stabil: Bei A-für unbebaute Grundstücke fallen 30.500,-€ und B-für bebaute Grundstücke fallen 291.000,-€ an.
  • Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer gehen erwartungsgemäß wegen der Umsatz- und Ertragseinbußen der allgemein schwächelnden Wirtschaft zurück. Unsere gewerbliche Wirtschaft zeigt sich aber weiterhin stark auf hohem Niveau. Nach einer starken Einnahme von 5,8 Mio. bei 4,5 Mio. HH-Ansatz in 2024 setzen wir die geplante Einnahme nach unserer vorsichtigen Schätzung mit einem Wert von 3,1 Mio. Euro an.
    Mit Respekt geht mein Dank und meine Anerkennung an alle unsere Leistungsträger des gewerblichen Mittelstandes für ihre jeweiligen Unternehmenserfolge!
    Die immer noch stattliche Einnahme ist der wichtigste Baustein für den Ausgleich des Ergebnishaushaltes.
  • Wenn in 2024 noch eine Zuweisung aus dem KFA des Landes Hessen in Höhe von 440.000,-€ einging, können wir in 2025 wegen unserer Finanzkraft keine Zuweisung erwarten.

Bei den Aufwendungen im Ergebnis-HH sieht es wie folgt aus:

  • Wegen der hohen Einnahmen wird die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) als besonders finanzstark eingestuft. Die Folgen sind frustrierend und machen ohnmächtig. Erstmals haben wir eine Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft in Höhe von 1,74 Mio. Euro zu zahlen, da uns eine Finanzkraft attestiert wird, die über unserem Finanzbedarf liegen würde. Das Geld ist weg und fließt in einen Topf, aus dem finanzschwache Gemeinden gespeist werden.
  • Die gesetzlichen Umlagen für Kreis- und Schulumlage steigen wegen der erhöhten Steuerkraft nochmals um ca. 2,8 Mio. Euro auf 4.93 Mio. Euro.
  • Wegen der begründet angenommenen Mindereinnahme der Gewerbesteuer im neuen HH-Jahr reduziert sich die Gewerbesteuerumlage auf 285.500,-€ und die Heimatumlage auf 177.500,-€.
  • Die Personalaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Grund-HH 2024 unter Berücksichtigung der tariflichen Anpassungen der Entgelte um etwa 50.000,-€ auf 2.187.000,-€
  • Während die Finanzerträge für Zinsen mit etwa 80.000,-€ angenommen werden können, betragen die Ausgaben für Finanzaufwendungen wegen des überschaubaren Schuldenstandes ca. 18.000,-€.
  • Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 2.1 Mio. € angenommen und erhöhen sich durch Mehraufwand und Preisanpassungen voraussichtlich um etwa 170.000,-€.

Nachfolgend noch einige Hinweise zur Bewirtschaftung der eigenen Infrastruktureinrichtungen sowie zu den Aufwendungen für soziale Bereiche und die Daseinsvorsorge.

  • Zu den einzelnen Produkten gebe ich folgende Erläuterungen:
     Bei der Bewirtschaftung des gemeindlichen Bauhofs haben wir bei
    den Einnahmen 65.000,-€ als aktivierte Eigenleistung für selbst erstellte Anlagen eingestellt.
  • Bei den Ausgaben erhöhen sich die Abschreibungen wegen Erneuerung des Fuhrparks und der neuen Funktionshalle an der Kläranlage um ca. 42.000,-€.
  • Beim Produkt Bandschutz wurde die Neubeschaffung von Funkgeräten und von Schutzhelmen sowie Kosten für die Überprüfung elektrischer Anlagen berücksichtigt und ein entsprechender Ansatz von insgesamt 41.000,-€ eingestellt.
  • Beim Kostenansatz für „Kultur- und Heimatpflege“ sind weitere Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen im Gewölbekeller des Rathauses, für kulturelle Veranstaltungen, die Bildhauer-Tage, die Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung der engagierten Vereinsarbeit eingestellt worden.
  • Bei den eigenen und fremden Tageseinrichtungen für Kinder wird für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Kinderbetreuungs- und Kinderbildungseinrichtungen nach wie vor ein hohes Defizit ausgewiesen. Bei der Abrechnung sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: Kita „RHönKinderHaus“ – 50 Plätze, Kinderkrippe „Das Entdeckernest“ – 24 Plätze, Kinderhort – 25 Plätze sowie die kath. Kita St. Elisabeth – 70 Plätze mit derzeit 84 % Kostenübernahme. Im Saldo der eigenen und fremden Kindertageseinrichtungen wird ein Fehlbedarf in Höhe von 843.000,-€ ausgewiesen. Der Zuschuss für die Kinderbetreuung bzw. Kinderbildung beträgt ca. 5.000,-€/Platz.
    Die Personalkosten für die Kinderbetreuung und Kinderbildung der kommunalen Einrichtungen nehmen einen Anteil von 47 % der Gesamt-Personalkosten der Gemeinde ein. Hinzu kommen die Personalkosten der kath. Kindertagesstätte.
  • Beim Produkt „Kommunale Sportstätten“ sind für die zentrale Sportanlage Lüttergrund die erwarteten Kosten für die Bewirtschaftung der Sportanlage eingestellt.
  • Der Betrieb unseres Freibads kann dank der Unterstützung der Freiwilligen von der Interessengemeinschaft „Wir in Poppenhausen“ auch im neuen Jahr günstig bewirtschaftet werden. Der Zuschuss beträgt ca. 37.000,-€.
  • Für die Planung des Ausbaus der Breitbandversorgung wurde der Kostenzuschuss von 44.000,-€ bei den Einnahmen und Ausgaben erneut eingestellt. Ebenso wurden die Aufwendungen für die Beratungsleistungen für die Innenentwicklung mit 50.000,-€ in der Ausgabe und der anteiligen Förderung in der Einnahme berücksichtigt.
  • Bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde der im März 2025 geplante Wegzug der Bäckerei Pappert und die Mehrkosten der Aufwendungen für Fremdentsorgung von Klärschlamm und Feinrechengut berücksichtigt.
  • Für die Instandhaltung und die Sanierung der Gemeindestraßen und den Neuaufbau von Wirtschaftswegen wurde für 2025 ein Kostenansatz in Höhe von 360.000,-€ gebildet.
    Bei den Einnahmen rechnen wir mit einer Zuwendung in Höhe von 234.000,-€ für den Wirtschaftswegeaufbau.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr erhöht sich die Einwohner-pauschale an die Lokale Nahverkehrsgemeinschaft in 2025 von 3,40 € (2024) auf jetzt 8,-€/EW, da sich der RMV aus der Kostenbeteiligung zurückzieht. Die Eigenanteile der angeschlossenen Kommunen werden voraussichtlich in den kommenden Jahren weiter drastisch steigen.
  • Beim Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen werden 25.000,-€ für die Sanierung der Friedhofshalle eingestellt. Die Kosten für die Unterhaltung, Bewirtschaftung und Pflege der beiden Friedhöfe kann durch die Gebühreneinnahmen weiterhin nicht gedeckt werden. Der Zuschuss steigt in 2025 auf ca. 51.500,-€.
  • Die Sanierung der Feld- und Forstwege bleibt eine wichtige Aufgabe, der wir uns auch im neuen Jahr stellen. Für die Fertigstellung der Lütterbrücke werden zusätzlich 15.000,-€ bereitgestellt.
  • Für das Von-Steinrück-Haus mit Kegelbahn und Vereinstrakt, werden für Bewirtschaftung und Unterhaltung ein Zuschuss in Höhe von ca. 81.000,-€ ausgewiesen. Darin enthalten ist die noch im Zuge der Erneuerung der Saalbeleuchtung noch ausstehende Erneuerung der Bühnenbeleuchtung.
  • Die Tourismuswirtschaft begünstigt die heimische Infrastruktur. Für die Wirtschaftsförderung Tourismus werden u.a. Aufwendungen für die Ausrichtung der Regionalmärkte und die Bildhauer-Tage eingesetzt. Mit den Einnahmen aus der Tourismus-Abgabe wird u.a. die Neugestaltung des Web-Auftritts finanziert.

Die Zusammenfassung des Ergebnis-Haushaltes:
Der Gemeinde-Haushalt 2025 ist im Saldo der Erträge und Aufwendungen ausgeglichen. Trotz der besonderen Herausforderungen für das Haushaltsjahr 2025 wird ein kleiner Überschuss in Höhe von 23.000,-€ ausgewiesen. Die die geforderte Liquiditätsreserve kann vorgehalten werden. Diese bedeutenden Nachweise für eine solide Bewirtschaftung unserer Gemeinde können im 10. Jahr in Folge erreicht werden.

Nun zum Finanzhaushalt:

Hier werden für das Haushaltsjahr 2025 alle Ein- und Auszahlungen der verschiedenen Produkte erfasst und dargestellt. Diese wirken sich auf das Ergebnis aus. Im Besonderen werden im Finanzhaushalt die Investitionen und die Liquidität abgebildet.

Für das Haushaltsjahr 2025 stelle ich einen Finanzhaushalt mit einer stattlichen Investitionssumme in Höhe von ca. 3,6 Mio. Euro vor. Dabei geht es in der Hauptsache um Infrastrukturmaßnahmen, die zu einem großen Teil durch Förderprogramme unterstützt werden.

Nachfolgend nenne ich die wesentlichen Kostenansätze:

  • Auch wenn die privaten Bautätigkeiten wegen der massiven Kostensteigerung deutlich zurückgegangen ist, registrieren wir infolge der Zinssenkung eine Belebung der Nachfrage nach Bauland.
    Da alle gemeindlichen Bauplätze vergeben sind, sollen 400.000,-€ für den Ankauf von Bauerwartungsland bereitgestellt werden.
    Parallel dazu wird die gewünschte Innenentwicklung mit der Durchführung einer Dorfmoderation vorbereitet.
  • Nach der Erneuerung der Schutzsoftware und einer neuen Fire-Wall in 2024 steht in diesem Jahr die Verlegung des zentralen Servers und der IT-Zentrale ins UG des Rathauses an. Der stetig gewachsene Raumbedarf der IT und die damit verbundenen Betriebsgeräusche erfordern eine Auslagerung aus den Büroräumen.
  • Beim Bauhof werden u.a. 20.000,-€ für die Beschaffung eines kleinen gebrauchten Transportfahrzeugs vorgesehen.
  • Im Bereich Brandschutz werden 500.000,-€ für die Verbesserung der Infrastruktur eingestellt. Darin enthalten sind die Kosten für die Anbauten an die Feuerwehrhäuser in Steinwand und Abtsroda, die Planungskosten für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Rodholz sowie die Kosten für den Aufbau und die Beladung des Feuerwehrfahrzeugs TSFL mit Laderaum.
  • Im Haushaltplan wurden für die Katholische Kindertagesstätte 12.000,-€ für eine kleine Baumaßnahme und die Beschaffung von Spielgeräten eingestellt.
  • Im Bereich „Einrichtungen für die Jugendarbeit wurden Kostenansätze für die Schaffung bzw. Erneuerung von Spielanlagen in Sieblos, Tränkhof, Gackenhof und Poppenhausen mit insgesamt 45.000,-€ berücksichtigt.
  • Im Schwimmbadgebäude erfolgt nach der Erneuerung der Damen- und Herren-Dusch-WC-Anlagen im 3. BA nun die Erneuerung des Umkleideraums z.T. in Eigenleistung des Bauhofs. Dafür sind 25.000,-€ eingestellt.
  • Für die Stationierung der in 2024 angeschafften Geräte zur Sicherung der Kritischen Infrastruktur wurde im Produkt „Elektrizitätsversorgung“ ein Kostenansatz gebildet.
  • Beim Produkt Wasserversorgung wird die Schlussrechnung für den Einbau und die Inbetriebnahme der Ultrafiltrationsanlage fällig. Außerdem werden Mittel für die Suche, Festlegung und Genehmigung eines neuen Tiefbrunnens, den Umbau des Wasserhochbehälters Tränkhof und die Beschaffung neuer Technik für die Leck-Suche bei Wasserleitungen in Höhe von 180.000,-€ bereitgestellt.
  • Beim Produkt Abwasser wurde die Beschaffung eines Stromspeichers für die auf dem Dach der Funktionshalle in der Kläranlage montierten Photovoltaikanlage mit 30.000,-€ angesetzt.
  • Beim Produkt Gemeindestraßen, Wege u. Plätze sind mit 2.22 Mio. Euro hohe Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur geplant. Für mehrere Streckenabschnitte im Radverkehrskonzept sind 1,7 Mio. Euro eingestellt (Querungsstelle B 458 Steinwand-Ziegelhof, Verbindung Ziegelhof-Mooshecke, Ziegelhof-Gehöft Bleuel, Abtsroda-Poppenhausen, überdachte Fahrradabstellplätze sowie die Erneuerung eines Gehwegs. Zur Gegenfinanzierung werden 1,4 Mio.-€ Landes- und Kreisförderung erwartet.

Weiterhin werden für den Endausbau im Wohnbaugebiet „Maulkuppenstraße“ 435.000,-€ eingeplant.

  • Im Bereich Straßenbeleuchtung werden für einen weiteren Bauabschnitt für die Erneuerung von Altleuchten, deren Maste über 45 Jahre alt sind, 30.000,-€ veranschlagt.
  • Nachdem die Wasserbaumaßnahme „Verlegung des Öttersbachs für die Durchgängigkeit der Lütter“ abgerechnet wurde, erwarten wir noch eine Landesförderung in Höhe von 112.000,-€.
  • Im Bereich Bestattungswesen wurde noch ein Ansatz für ausstehende Anschaffungen für die Gemeinschaftsgrabanlagen gebildet.
  • Im zentralen Gemeinschaftshaus, dem Von-Steinrück-Haus, sind einige kleinere Maßnahmen für ca. 70.000,-€ geplant: Die Erneuerung bzw. Optimierung der Bühnenbeleuchtung, die Anlegung eines überdachten Fahrradabstellplatzes sowie eine neue Treppenverbindung von der Groenhoffstraße.
  • Im Wirtschaftsbereich Tourismus ist die Fortführung der Erneuerung von Sitz-/Tischgruppen und die Anschaffung von Markt-Pavillons vorgesehen. Dafür werden 20.000,-€ bereitgestellt.

Die Investitionen im Finanzhaushalt in Höhe von 3.6 Mio. Euro werden durch den kleinen Überschuss im Ergebnishaushalt, durch Landes- und Kreisförderung sowie durch Entnahme aus der Rücklage finanziert.

Je nach der Entwicklung des Haushaltsvollzugs ist optional eine Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 500.000,-€ im Haushaltsplanentwurf abgebildet.

Für die Rückzahlung von Krediten wird im Finanz-HH 2025 gemäß den Tilgungsplänen ein Betrag in Höhe von 119.000,-€ eingesetzt.

Der Schuldenstand der langfristigen Verbindlichkeiten beträgt zum Jahresbeginn 2025 unter Berücksichtigung der Kredite, die vom Land zurückgezahlt werden 1.149 Mio. €. Durch die geplante Tilgung von 119.000,-€ verringern sich die Verbindlichkeiten auf 1.030.709,- €, sofern auf die Kreditaufnahme verzichtet werden kann. Die Rücklagen betragen derzeit ca. 8,9 Mio. Euro.

Liebe Mandatsträger, meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Meine zusammenfassende Bewertung lautet:
Die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) zeigt sich solide und dynamisch.
Die Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2025 war eine echte Herausforderung, die durch besondere finanzielle Umstände belastet war. Trotzdem ist es u.E. gelungen, ein plausibles, nachvollziehbares und in sich schlüssiges Zahlenwerk vorzulegen. Die Planung der Bewirtschaftung und Weiterentwicklung unserer Gemeinde ist von dem Willen getragen, die Gemeinde zu sichern, die gegebenen Chancen zu nutzen und den Menschen eine gute Lebensqualität zu bieten.

Zum Ende meiner Ausführungen zum Gemeinde-Haushalt 2025 nutze ich wieder gerne die Gelegenheit, mich bei den Mandatsträgern der gemeindlichen Gremien für die konstruktive Zusammenarbeit und die Unterstützung meiner Arbeit zu bedanken.
Ich lobe die engagierte Dienstleistung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeitenden im Rathaus, des Bauhofs, in den Kinderbildungseinrichtungen, der zahlreichen neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie der interessierten, aktiven Bürgerschaft.

Meine Damen und Herren!
Im Bewusstsein, dass man nicht allen Interessen bedienen und nicht alle Umstände berücksichtigen kann, aber trotzdem Entscheidungen treffen muss, zitiere ich eine Weisheit, die da lautet:

Jeder der in der Politik und in der Wirtschaft
Verantwortung übernehmen will, muss lernen,
Prioritäten zu setzen.

Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit!
Ihr und Euer:


Manfred Helfrich
Bürgermeister

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