Gemeinde sucht freie Wohnungen und freie Wohnhäuser
Unterbringung von Flüchtlingen
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Gemeinde sucht freie Wohnungen und freie Wohnhäuser
Poppenhausen (Wasserkuppe): Aufgrund der Entwicklung bei den Zugängen von Asylbegehrenden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss auch der Landkreis Fulda mit weiter steigenden Zuweisungen von Asylbewerbern rechnen.
Für die kreisangehörigen Kommunen bedeutet dies, dass zusätzliche Personen untergebracht werden müssen. In der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) sind derzeit insgesamt 55 Flüchtlinge in einer Gemeinschaftsunterkunft sowie in einigen privaten Mietwohnungen beheimatet. Nach der neuesten Aktualisierung und Anpassung des Verteilerschlüssels (3,5 % der Bevölkerung = 95 Personen) müsste die Gemeinde Poppenhausen noch 40 Flüchtlinge aufnehmen. Die Gemeinde kann selbst keine Wohnungen zur Verfügung stellen, Meldungen über freie private Unterkünfte liegen im Rathaus derzeit nicht vor.
Im vierten Quartal 2023 steigt die vom Landkreis Fulda zu verteilende Zahl der Flüchtlinge auf 900 Personen.
Aus diesem Grund ruft die Gemeinde hiermit Eigentümer privater leerstehender Häuser und Mietwohnungen auf zu prüfen, ob dort die Bereitschaft besteht, diesen Leerstand vorübergehend mit Asylbewerbern auszulasten.
Vermieter geht dabei lediglich ein Mietverhältnis mit der Gemeinde ein und wird auch nach einem feststehenden Gebührensatz dafür entschädigt. Die Wohnungen sollten über eine gewisse Grundausstattung verfügen, können aber durch die Gemeinde, beziehungsweise den Landkreis Fulda, mit fehlenden Möbeln bestückt werden.
Bürgermeister Manfred Helfrich bittet die Eigentümer leerstehender Häuser und Wohnungen, sich zur weiteren Information mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um der anstehenden Aufnahmeverpflichtung in Poppenhausen nachkommen zu können. In der Verwaltung steht Mitarbeiter Thomas Metzler bei entsprechenden Anfragen und zur Klärung offener Fragen unter Telefon 06658/960014 zur Verfügung.
Zur Orientierung werden die Regelungen zum angemessenen Wohnraum nach dem SGB II im Landkreis Fulda – ab 01.07.2023 – veröffentlicht.
Gültigkeit: Für Ebersburg, Ehrenberg, Gersfeld, Hilders, Nüsttal, Poppenhausen, Rasdorf, Tann gelten folgende Regelungen (Vergleichsraum III):
Anzahl Personen | Angemessene Wohnungsgröße |
Höchstgrenze Preis Kaltmiete |
1 Person (alleinstehend) | bis zu 50 m² | 310,00 € |
2 Personen | bis zu 60 m² | 320,00 € |
3 Personen | bis zu 75 m² | 400,00 € |
4 Personen | bis zu 87 m² | 450,00 € |
5 Personen | bis zu 99 m² | 500,00 € |
6 Personen | bis zu 111 m² | 560,60 € |
7 Personen | bis zu 123 m² | 615,80 € |
8 Personen | bis zu 135 m² | 671,20 € |
9 Personen | bis zu 147 m² | 726,20 € |
10 Personen | bis zu 159 m² | 781,40 € |