Gebühren für die Wasserversorgung
Senkung des Mehrwertsteuersatzes
Das Konjunkturpaket des Bundes enthält unter anderem die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Diese gilt auch für den Bereich der Wasserversorgung.
In diesem Bereich findet grundsätzlich der reduzierte Mehrwertsteuersatz Anwendung. Demnach verringert sich hierbei der Mehrwertsteuersatz vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 7 % auf 5 %.
Nachfolgend werden die Gesamtpreise inkl. des geltenden niedrigeren Umsatzsteuersatzes von 5 % bekanntgegeben:
- Die Benutzungsgebühr beträgt pro m³ Frischwasser 1,67 €.
- Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler und je angefangenem Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung (Durchflussmenge pro Stunde)
- bis zu 5 m³ (Qn 2,5) 2,06 €
- bis zu 10 m³ (Qn 6) 2,56 €
- bis zu 20 m³ (Qn 10) 3,44 €
- über 20 m³ 24,53 €.
- Sind auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler angebracht und abzulesen, so ist für das Ablesen des zweiten und jedes weiteren Wasserzählers eine Verwaltungsgebühr von je 3,44 € zu entrichten.
- Für jede vom Grundstückseigentümer gewünschte Zwischenablesung eines Zählers hat der Antragsteller jeweils eine Verwaltungsgebühr von je 2,94 € zu entrichten, für den zweiten und jeden weiteren Wasserzähler ermäßigt sich in diesem Fall die Verwaltungsgebühr auf 0,98 €.
- Der Wasserbeitrag wird nach der Grundstücksfläche errechnet; er beträgt 0,76 € je m² Grundstücksfläche bei zulässiger Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen.
Die Finanzabteilung
im Rathaus Poppenhausen (Wasserkuppe)