Gebühren für die Wasserversorgung

Senkung des Mehrwertsteuersatzes

Das Konjunkturpaket des Bundes enthält unter anderem die vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 %. Diese gilt auch für den Bereich der Wasserversorgung.

In diesem Bereich findet grundsätzlich der reduzierte Mehrwertsteuersatz Anwendung. Demnach verringert sich hierbei der Mehrwertsteuersatz vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 7 % auf 5 %.

Nachfolgend werden die Gesamtpreise inkl. des geltenden niedrigeren Umsatzsteuersatzes von 5 % bekanntgegeben:

  • Die Benutzungsgebühr beträgt pro m³ Frischwasser 1,67 €.
  • Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler und je angefangenem Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung (Durchflussmenge pro Stunde)
    • bis zu 5 m³ (Qn 2,5) 2,06 €
    • bis zu 10 m³ (Qn 6) 2,56 €
    • bis zu 20 m³ (Qn 10) 3,44 €
    • über 20 m³ 24,53 €.
  • Sind auf dem Grundstück mehrere Wasserzähler angebracht und abzulesen, so ist für das Ablesen des zweiten und jedes weiteren Wasserzählers eine Verwaltungsgebühr von je 3,44 € zu entrichten.
  • Für jede vom Grundstückseigentümer gewünschte Zwischenablesung eines Zählers hat der Antragsteller jeweils eine Verwaltungsgebühr von je 2,94 € zu entrichten, für den zweiten und jeden weiteren Wasserzähler ermäßigt sich in diesem Fall die Verwaltungsgebühr auf 0,98 €.
  • Der Wasserbeitrag wird nach der Grundstücksfläche errechnet; er beträgt 0,76 € je m² Grundstücksfläche bei zulässiger Bebauung bis zu zwei Vollgeschossen.

Die Finanzabteilung

im Rathaus Poppenhausen (Wasserkuppe)

Hier finden Sie die Mitteilung der Finanzabteilung als pdf.

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