Auslegungshinweise
zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie
Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Ange-boten aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 7. Mai 2020 beschlossen und ist am 9. Mai 2020 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt am 20. Januar 2021 geändert. Die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) ersetzt die Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020 sowie die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020. Stand bei Erlass dieser Verordnungen noch das Gebot eines schnellen „Lockdown‘‘ im Vordergrund, regelte die CoKoBeV zwischenzeitlich die Bedingungen des zweiten, notwendig gewordenen „Lockdown“.