Anzeige- u. Gebührenpflicht für Brauchwassernutzung aus Zisternen
Rückgabe des ausgefüllten Erfassungsbogens
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Aufforderung zur Abgabe des ausgefüllten Erfassungsbogens
Mitte Januar wurden die Gebühren-bzw. Steuerbescheide der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) für das Jahr 2025 an die Haushalte verteilt. Beigefügt war ein Erfassungsbogen, mit dem die Anlieger aufgefordert sind, Angaben zur Nutzung von Brauchwasser aus Zisternen machen sollen. Dabei geht es um die etwaige Nutzung für die Gartenbewässerung, den Haushalt (Toilettenspülung, Waschmaschinen etc.) oder für Sonstiges.
Sofern verunreinigtes Brauchwasser in den Kanal eingeleitet und damit der Kläranlage zugeführt wird, entsteht eine Gebührenpflicht.
Um auf die Installation von Zwischenzählern zu verzichten, soll mit einer Billigkeitsregelung eine pragmatische Berechnung erfolgen, indem die dreifache Menge des Zisternenvolumens pro Jahr bei den Abwassergebühren zur Abrechnung kommen. Die Verwendung von Grund- und Niederschlagswasser oder dergleichen als Brauchwasser, muss der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) schriftlich angezeigt werden.
Das dem Gebührenbescheid 2025 beigelegte Formblatt soll bis zum 31. März 2025 im Rathaus abgegeben werden. – Vielen Dank für die Unterstützung!
Finanzabteilung im Rathaus
