Ankündigungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2019
Amtliche Bakanntmachung! - Abwassergebühren
Ankündigungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2019
Hiermit wird folgender Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) aus der Sitzung vom 19.12.2019 öffentlich bekannt gemacht:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) beschließt mit 9 Jastimmen, einstimmig, gemäß § 3 Abs. 1 KAG in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung folgende Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2020 öffentlich anzukündigen:
Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe)
§ 23 Gebührenmaßstäbe und –sätze
Bisher (1) „pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,28 € jährlich erhoben“
Neu (1) „pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,35 € jährlich erhoben“
Bisher (5) a) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 1,65 €“
Neu (5) a) „„Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,08 €“
Bisher (5) b) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,24 €“
Neu (5) b) „Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,67 €“
Bisher (6) „Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades.“ „Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 1,65 €“
Neu (6) „Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades.“ „Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,08 €“
Gleichzeitig wird eine Erhöhung der genannten Gebührensätze für die Niederschlagswassergebühr sowie die Abwassergebühr jeweils um insgesamt weitere 0,50 € pro m³ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Aufteilung der Gebühren erfolgt analog zur jetzigen Verteilung.
Poppenhausen (Wasserkuppe), den 23.12.2019
Manfred Helfrich
Bürgermeister